Fördermittel


Die richtige Förderung ist bares Geld wert!

Deutschlandweite Fördermöglichkeit

Sie möchten in Ihre berufliche Zukunft investieren und Ihre Karriere mit unseren Fernlehrgängen voranbringen?

In Deutschland können Sie auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Sie bei Ihrem Weiterbildungsvorhaben unterstützen und finanziell entlasten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes**

  • Brandenburg:
    Mit der Anpassung der Weiterbildungsrichtlinie zum 17.08.2020 wurde der "Bildungsscheck" gestrichen. Eine Antragstellung ist im Land Brandenburg nicht mehr möglich

    Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es neue Möglichkeiten einer Förderung gibt.

  • Bremen:
    Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden höchstens 50 Prozent der Kursgebühren übernommen. Die Obergrenze für die Kostenübernahme liegt bei 500 Euro pro Scheck. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Telefon: 0421 36301432
    https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung

  • Hamburg:
    Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 750 Euro). Er richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen werden ebenfalls gefördert.
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.weiterbildungsbonus.net oder 040 21112 536.

  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen fördert derzeit nur Weiterbildung, mit denen man einen Berufsabschluss erlangt.
    Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn weitere Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden.
    Unter www.proabschluss.de finden Sie weitere Informationen dazu.

  • Sachsen:
    Der Weiterbildungsscheck ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Derzeit befindet sich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für die Jahre 2021 und 2022 in Planung, die voraussichtlich mit Beginn 2021 starten wird.
    Wir werden Sie umgehend an dieser Stelle informieren, sobald eine Antragstellung möglich ist. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de

  • Thüringen:
    Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Ihre Weiterbildung mit maximal 1.000 Euro.

    Eine Förderung können Personen beantragen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € bei Einzelveranlagung und zwischen 40.000 € und 80.000 € bei Zusammenveranlagung liegt.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: www.gfaw-thueringen.de oder 0361 2223-0.

  • Nordrhein-Westfalen:
    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Ihre Weiterbildung mit einer Förderung bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro).
    Der Bildungsscheck NRW fördert Personen, die:

    • in einer Einrichtung in NRW beschäftigt sind oder Ihren Wohnsitz in NRW haben.
    • deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt
    • die angestellt, aber in Elternzeit sind.
    Informieren Sie sich unter 0211 8371929 und finden Sie ihre zuständige Beratungsstelle unter www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

  • Rheinland-Pfalz:
    Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Weiterbildung maximal bis zu 1.500 Euro fördern lassen.
    Folgende Personen können diese Förderung beantragen:

    • Wohnhaft in Rheinland-Pfalz
    • Sozialversicherungspflichtig Angestellte
    • geringfügig Beschäftigte
    • Berufsrückkehrer/-innen
    • Existenzgründer/-innen
    Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder 0800 5888432.

  • Schleswig-Holstein:
    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Gefördert werden Weiterbildungskosten von max. 1.000 Euro, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte) liegt oder der Umfang der Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt. Weiterbildungskosten über 1.000 Euro können ohne Einschränkung gefördert werden. Die Arbeitgeber hat mindestens 50 % der Seminarkosten zu tragen.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sh.de oder 0431 9905-2222

  • Sachsen-Anhalt:
    In Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit Weiterbildungen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro fördern zu lassen; Zusatzqualifikationen werden mit Gesamtkosten ab 500 Euro gefördert.
    Arbeitnehmer/innen mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt unter 4.575 Euro sowie Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III erhalten für Ihre Weiterbildung eine Förderung. Auszubildende erhalten für den Erwerb einer Zusatzqualifikation ebenfalls eine Förderung.
    Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihrem monatlichen Einkommen.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder 0800 56 007 57

  • Bayern:
    Der bayerische Bildungsscheck fördert der nur Weiterbildungen, die sich mit dem Thema Digitalisierung befassen.
    Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es Änderungen des Förderprogrammes gibt.

    Nähere Informationen finden Sie unter: www.bildungsscheck.bayern.de oder 089 12 611 660

  • Baden Württemberg:
    Baden-Württemberg bietet derzeit leider keine Förderung für Fernkurse an.

  • Niedersachsen:
    Derzeit können nur Unternehmen eine Förderung für Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter/-innen beantragen.
    Von den Gesamtkosten können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.

    Die NBank berät und informiert Sie unter www.nbank.de oder 0511 30031-333.

  • Mecklenburg-Vorpommern:
    Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder 385 64682-0

  • Berlin:
    Für Berlin sind uns aktuell keine weiteren Fördermöglichkeiten bekannt.

  • Saarland:
    Für das Saarland sind uns aktuell keine weiteren Fördermöglichkeiten bekannt.

Zusätzliche projektgebundene Förderprogramme

2016 startete das neue Bundesprogramm „ Sprach-Kitas“, welches neue Impulse, Anregungen und Ideen für die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich setzen möchte. Gefördert wird die Vertiefung und Förderung der Sprachkompetenz bei den Kindern. Das Programm läuft bis zum 31.12.2022.

Mit den Projektgeldern werden u.a. zusätzliche Stellen für Sprachförderkräfte sowie für Fachberatungen geschaffen, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: http://www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas

Zusätzliche ländergebundene Förderprogramme

  • Nordrhein-Westfalen:
    Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich
    Finanziert werden sozialpädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, die Kindertageseinrichtungen besuchen. Dabei soll jede plusKITA im Team eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle beschäftigen, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung verfügt.

    Die Fördermittel für Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Jugendämtern vergeben.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
    www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/qualifizierung-sprache

    # ich helfe mit – Kita-Helfer/in
    Die Landesregierung fördert Kita-Helfer/-innen zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher während der Corona-Pandemie. Das Kita-Helfer-Programm wurde bis zum 31.7.2021 verlängert.

    Die Kita-Helfer/-innen in der Kita sollen das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten entlasten.

    Jede KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtung kann einen Antrag auf Unterstützung durch einen Kitahelfer / eine Kita-Helferin in der Kindertageseinrichtung in Höhe von bis zu 14.700 Euro stellen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/ichhelfemit

Steuern sparen – leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben eines Fernkurses schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen.

Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt ihnen einen Teil des Geldes zurück.

Arbeitnehmer/-innen als auch Selbstständige, Eltern in Elternzeit und Arbeitsuchende können in Ihrer Steuererklärung Weiterbildungskosten angeben.

Sprechen Sie für alle weiteren Fragen gern mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Nähe.

Tipps und Hinweise

Fragen Sie Ihren Träger oder Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt oder sich daran beteiligt. Auch er profitiert von Ihrem Fachwissen.

Ihr Arbeitgeber kann ebenfalls Fördermittel zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen beantragen. Informieren Sie sich dazu bitte auf den oben genannten Internetseiten Ihres Bundeslandes.





** Förderprogramme unterliegen einem stetigen Wandel. Die Akademie übernimmt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.

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